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Ferien im Schuljahr 2022/23

Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden kann. Ferienverlängerung wird grundsätzlich nicht gewährt. Bringen Sie also bitte Ihre Urlaubsplanung unbedingt mit den Ferien Ihres Kindes in Einklang, da bei diesbezüglichen Verstößen gegen die Schulpflicht die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) um Einleitung eines Bußgeldverfahrens ersucht werden muss!

 

1. Ferientermine - einschließlich Wochenenden:

29.10. - 06.11.22: Herbstferien

24.12. - 08.01.23: Weihnachtsferien

18.02. - 26.02.23: Frühjahrsferien

01.04. - 16.04.23: Osterferien

27.05. - 11.06.23: Pfingstferien

29.07. - 11.09.23: Sommerferien

  2. Unterrichtsfreie Tage:

16.11.22  Buß- und Bettag

18.05.23  Christi Himmelfahrt

  3. Muslimische Feiertage:

t.b.a.

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